Informationen der Pöchlarner Polizeiinspektion

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 Dämmerungseinbrüche:

Da erfahrungsgemäß jährlich mit Dämmerungseinbrüchen gerechnet werden muss, ergeht zur Erinnerung folgende Bürgerinformation:

-          Einbruchszeiten – zwischen 16.00 und 20.00 Uhr

-          Täter suchen Tatobjekt, wo kein Licht brennt

-          Gestohlen werden Bargeld, Schmuck, Handy, Notebook udgl.

Schützende Maßnahmen:

-          Viel Licht brennen lassen – möglichst im Innen- u. Außenbereich

-          Bei längerer Abwesenheit - Nachbarn ersuchen, dass Post aus Briefkästen entfernt wird

-          Keine Leitern, Kisten oder andere Gegenstände, welche als Einstiegs- bzw. Einbruchshilfen dienen könnten, im Garten liegen lassen

-          Lüften nur, wenn man zu Hause ist (ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster u. ganz leicht zu überwinden),

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Kriminalpolizeiliche Beratung seitens der Polizei in Anspruch zu nehmen - Bezirkspolizeikommando Melk – Tel. 059133/3130-304 od. 0664/3230198 (kostenlose, objektive Beratung im Hinblick auf Sicherungseinrichtungen)

 Wenn man bemerkt, dass eingebrochen wurde:

-          Haus/Wohnung nicht mehr betreten – Polizeinotruf 133 od. 112 – Eintreffen der Polizei abwarten

-          Ist man bereits im Haus – nichts verändern/berühren – Polizeinotruf 133 od. 112

 

Konfrontation mit Einbrechern:

-          Sich bemerkbar machen

-          Signale der Anwesenheit geben (Licht aufdrehen, Lärm machen)

-          Den Eindruck erwecken, dass mehrere Personen zu Hause sind (Namen rufen - „Karl, Franz kommt her!“)

-          Täter Flucht ermöglichen, Fluchtweg freihalten

-          Keinen Helden spielen – Fahnden nach Tätern ist Polizeiarbeit!

-          Bedenken, dass der Täter bewaffnet sein könnte

-          Polizei rufen! Notruf 133 oder 112

 Ersuchen seitens der Polizei – alle verdächtigen Wahrnehmungen bitte der nächstgelegenen Polizeidienststelle melden/bekannt geben.

Ihre Angaben/Mitteilungen werden vertraulich behandelt, durch Ihre Mitarbeit kann ein erheblicher Teil der Fälle geklärt werden.

 
 

Parkverhalten:

Aus gegebenem Anlass möchte ich zum Parkverhalten zahlreicher KFZ-Lenker Stellung nehmen und stellvertretend für generell verkehrswidriges Abstellen von KFZ, zu einigen speziellen Varianten    Denkanstöße geben.

 

Beim Abstellen/Parken eines KFZ in Engstellen von Straßenzügen ist darauf zu achten, dass die angebrachten Bodenmarkierungen für den ruhenden Verkehr genau beachtet werden. Ein undiszipliniertes Parken in einem solchen Bereich kann unter Umständen fatale Folgen haben, wenn z. B., erforderlichenfalls KFZ der Feuerwehr am Zufahren zu einem Einsatzort gehindert werden. Dieser Umstand wäre jedenfalls zu bedenken!

 

Von Lenkern, welche wegen Halten/Parken auf dem Gehsteig beanstandet werden, hört man immer wieder das Argument, „eh nur kurz stehen zu bleiben“ etc. Hierzu wird zu bedenken gegeben, dass man diesen Umstand von den unterschiedlichen Seiten betrachten sollte, dann würde man oft zu einer anderen Einstellung kommen. Es ist nämlich sicher nicht zumutbar, wenn jemand auf dem Gehsteig mit einem Rollstuhl fährt oder einen Kinderwagen schiebt und auf die Fahrbahn ausweichen muss, weil der Gehsteig z.B. durch abgestellte KFZ verstellt ist. Die damit verbundene exorbitante Gefährdung der erwähnten Gehsteigbenützer braucht wohl nicht näher erläutert werden. Nun stelle man sich vor, man sei selbst der Rollstuhlfahrer oder jene Mutter etc., welche den Kinderwagen schiebt!

Aus meiner Sicht handelt es sich bei der erwähnten Übertretung deshalb um kein Bagatelldelikt und es muss von einer konsequenten Ahndung ausgegangen werden.

 

Geldbörsendiebstähle in Einkaufsmärkten:

Da sich die Geldbörsendiebstähle in Einkaufsmärkten im Bezirk massiv häufen, werden anschließend einige einschlägige Verhaltensregeln bei Einkäufen näher gebracht:

Deponieren Sie bei Einkäufen ihre Geldbörse nie in einem Behältnis (Handtasche etc.) und verwahren dieses im Einkaufswagen / Einkaufskorb; auch dann nicht, wenn die Handtasche etc. verschlossen (Zippverschluss, Magnetverschluss etc.) ist.

Spezialisierte Täter warten nur darauf, dass Sie sich einige Schritte von Ihrem Einkaufswagen entfernen (selbst wenn sie meinen, dass Sie den Einkaufswagen in Sichtweite haben) und schlagen dann zu. Innerhalb weniger Augenblicke öffnen die geschulten Täter den Zippverschluss etc. Ihrer Handtasche und entwenden die darin befindliche Geldbörse, ohne dass Sie es merken.

Verwahren Sie Ihre Geldbörse möglichst in einer Innentasche im vorderen Bereich Ihrer Jacke. Sollte dies nicht möglich sein und die Geldbörse in einer Handtasche verwahrt werden, so tragen Sie jedenfalls die Handtasche umgehängt am Körper, möglichst im vorderen Bereich bzw. den Verschluss nach innen gewandt.

Letztendlich wird angemerkt, dass die Gefahr, in einem Kaufhaus bestohlen zu werden, von den Bürgern schwer unterschätzt wird.

 Datei herunterladen: PDFTaschendiebstahl.pdf


Abschließend möchte ich noch allen Bürgern eine ruhige, besinnliche Adventzeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2019 wünschen.

 

Polizeiinspektion Pöchlarn

Der Dienststellenleiter: 

Gerhard Hartl, KI

10.12.2018